Die Verkehrsfähigkeit und Sicherheit unserer Produkte wird durch die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte gewährleistet (nach REACH-Verordnung, POP-Verordnung).
Der Einsatz sogenannter „besonders besorgniserregender Stoffe“ (SVHC) gemäß REACH-Verordnung ist darüber hinaus in der unternehmenseigenen "Restricted Substances List", kurz RSL, reglementiert. Diese kann hier heruntergeladen werden.
Die Liste gilt auf Produktebene und enthält klare Vorgaben zu Schadstofffreiheit sowie Grenzwerte für den Verbleib chemischer Substanzen im Endprodukt. Sie folgt inhaltlich den Vorgaben der AFIRM Group sowie branchenüblichen Standards, zum Beispiel dem OEKO-TEX® Standard 100.
Als Teil unseres Qualitätsrichtlinienkatalogs ist die RSL in die Verträge mit unseren Lieferanten integriert, mit denen wir die Einhaltung der Vorgaben in der Produktion sicherstellen. Sowohl unsere Supplier als auch wir selbst führen für alle Kollektionen regelmäßig Kontrollen nahezu aller Bestandteile eines Kleidungsstückes auf die in der RSL gelisteten Parameter durch. Getestet werden die Produkte dabei auf Faktoren wie krebserregende Azofarbstoffe, allergieauslösende Farbstoffe und sonstige gesundheits- oder umweltschädliche Substanzen.